- ausbügeln
- ausgleichen; wiedergutmachen; begleichen (Rechnung); ins Reine bringen; wettmachen; aus dem Weg räumen
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aus|bü|geln ['au̮sby:gl̩n], bügelte aus, ausgebügelt <tr.; hat:1. durch Bügeln glätten:die Nähte müssen noch ausgebügelt werden.2. durch Bügeln entfernen:die Falten im Rock ausbügeln.3. (ugs.) bereinigen, wieder in Ordnung bringen:sie bügelte die Affäre, den Fehler, die Einbußen schnell wieder aus.Syn.: aus der Welt schaffen, ↑ bereinigen, ins Reine bringen.* * *
aus||bü|geln 〈V. tr.; hat〉1. bügeln2. durch Bügeln glätten (Falten, Nähte)3. 〈fig.〉 eine (unangenehme) Sache (wieder) \ausbügeln bereinigen, in Ordnung bringen* * *
aus|bü|geln <sw. V.; hat:1.a) durch Bügeln glätten:den Anzug, eine Hose a.;die Nähte müssen noch ausgebügelt werden;b) durch Bügeln aus etw. entfernen:Falten, Knitter [aus einem Kleidungsstück] a.2. (salopp) bereinigen, wieder in Ordnung bringen:die Angelegenheit, dieser Fehler muss wieder ausgebügelt werden;Mängel auszubügeln suchen.* * *
aus|bü|geln <sw. V.; hat: 1. a) durch Bügeln glätten: den Anzug, eine Hose a.; die Nähte müssen noch ausgebügelt werden; b) durch Bügeln aus etw. entfernen: Falten, Knitter [aus einem Kleidungsstück] a. 2. (salopp) bereinigen, wieder in Ordnung bringen: die Angelegenheit muss wieder ausgebügelt werden; Mängel auszubügeln suchen; Die anfänglichen Einbußen wurden schnell wieder ausgebügelt (wettgemacht; FAZ 15. 11. 61, 22); In seiner Praxis bügelt er ... Fehler aus, die im Elternhaus und in der Schule gemacht werden (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, XXXV).
Universal-Lexikon. 2012.